FITSEVENELEVEN HAUSORDNUNG

Die FITSEVENELEVEN Hausordnung soll eine angenehme und erfolgreiche Nutzung des FITSEVENELEVEN Clubs ermöglichen. Sie ist deshalb von jedem Mitglied, jedem Interessenten und jedem Besucher (nachfolgend nur „Mitglied“) zwingend zu beachten. Die Hausordnung liegt in jedem Club aus, ist auf der FITSEVENELEVEN Webseite www.fitseveneleven.de veröffentlicht und wird den AGB beigefügt. Mit Betreten jedes FITSEVENELEVEN Clubs erkennt das Mitglied die Geltung dieser Hausordnung an.

  1. Weisungen des FITSEVENELEVEN-Personals
    Den Weisungen des FITSEVENELEVEN-Personals ist stets Folge zu leisten. Die Weisungen des FITSEVENELEVEN-Personals ergänzen die Hausordnung
  2. Training und Trainingsbereich
  • Vor Betreten der Trainingsbereiche sind die Straßenschuhe gegen saubere Trainingsschuhe zu tauschen. Aus Sicherheitsgründen darf nur mit geschlossenen Trainingsschuhen mit fester Sohle trainiert werden.
  • Werden Getränke mit auf die Trainingsfläche genommen, müssen diese in geschlossenen Behältnissen aus nicht splitterndem, unzerbrechlichem Material sein.
  • Während der Nutzung jedes Trainingsgerätes ist ein sauberes Handtuch unterzulegen. Jedes Gerät ist nach Gebrauch mit den hierfür bereitgestellten Desinfektionsmitteln zu reinigen.
  • Trainingsmaterialien wie Gewichte, Hanteln und Trainingsmatten sind nach dem Gebrauch an den für sie vorgesehenen Platz zurückzulegen.
  • Mobiltelefone sind lautlos zu stellen. Auf Telefongespräche ist zu verzichten. Das FITSEVENELEVEN-Personal kann im Einzelfall eine Ausnahme gewähren. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch.
  • Das Tragen und Ablegen von Taschen und Rucksäcken ist auf der Trainingsfläche nicht gestattet. Sie sind in den Spinden einzuschließen.
  • Personen unter 14 Jahren ist der Aufenthalt auf der Trainingsfläche aus Sicherheitsgründen untersagt.
  1. Kurse und Kursräume
  • Die angebotenen Kurse sind pünktlich aufzusuchen, um den Kursverlauf nicht zu stören und eigene Gesundheitsrisiken (z. B. durch ein Verpassen der Aufwärmphase) zu vermeiden. Falls ein Mitglied nicht pünktlich zum Kursbeginn im Kursraum oder auf der Kursfläche erscheint, hat es keinen Anspruch auf Teilnahme am bereits begonnenen Kurs. Das FITSEVENELEVEN-Personal kann im Einzelfall eine Ausnahme gewähren. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch.
  • Die Kursräume dürfen nur während der Kurszeiten betreten werden.
  • Alle während eines Kurses genutzten Trainingsmaterialien sind nach Beendigung des Kurses zurück an die für sie vorgesehenen Plätze zu legen.
  • Kurse müssen vor Kursbeginn über die FITSEVENELEVEN App gebucht werden. Ohne Buchung besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
  1. Nutzung der Spinde
  • Die Spinde sind nach jeder Benutzung sauber und unverschlossen zu hinterlassen. Sie dürfen nicht länger als für den Aufenthalt im FITSEVENELEVEN Club genutzt werden. Etwas anderes gilt nur für etwaig vorhandene „Storage Boxes“. Deren Nutzung kann individuell vereinbart werden. Informationen hierzu erteilt das FITSEVENELEVEN-Personal.
  1. Wellness-, Sauna, Umkleide- und Nassbereich
  • Der Saunabereich ist grundsätzlich ein textilfreier Bereich. Etwas anderes gilt für die Zeiten der Textilsauna.
  • Vor Betreten des Saunabereichs ist der Körper mit Seife/Duschgel zu reinigen.
  • Bei der Nutzung der Sitz- und Liegegelegenheiten im Saunabereich ist stets eine ausreichend große Unterlage (Handtuch) zu verwenden. Auch der Fußkontakt mit den Sitz- und Liegegelegenheiten ist zu vermeiden.
  • Zu Aufgüssen ist ausschließlich das FITSEVENELEVEN-Personal berechtigt.
  • In der Sauna dürfen Gespräche nur in geminderter Lautstärke geführt werden. Eine Störung oder Belästigung anderer Mitglieder ist zu vermeiden.
  • Personen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt im Saunabereich nur in Begleitung eines zur Aufsicht berechtigten Erwachsenen gestattet.
  • Kosmetische Tätigkeiten wie Rasieren, Haarefärben, Peelings, etc. sind im Wellness-, Sauna, Umkleide- und Nassbereich nicht gestattet.
  1. Parken
  • In einigen FITSEVENELEVEN Clubs stehen begrenzt Parkplätze für die Mitglieder zur Verfügung. Sind diese im Einzelfall kostenfrei, gilt das nur für einen begrenzten Zeitraum. Die Nutzung über diesen Zeitraum hinaus ist für das Mitglied kostenpflichtig.
  • Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Parkhaus-/Parkplatzbetreibers.
  • Auf der FITSEVENELEVEN Webseite fitseveneleven.de befinden sich Informationen darüber, ob ein Club und wenn ja, welche Parkmöglichkeiten er bietet.
  1. Film- und Fotoaufnahmen
  • Film- und Fotoaufnahmen sind in den Clubs grundsätzlich verboten. Auf Antrag kann FITSEVENELEVEN eine Ausnahme gewähren.
  • Anträge auf die Zulassung von Aufnahmen können ausschließlich über das Formular auf der Website https://wkf.ms/3GPgFSt gestellt werden. FITSEVENELEVEN kann eine Zulassung mit Auflagen verbinden. FITSEVENELEVEN kann die Zulassung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.
  • Als „Film- und Fotoaufnahmen“ gelten nicht Handy-Aufnahmen für private Zwecke, auf denen weder andere Mitglieder, noch FITSEVENELEVEN- Personal zu sehen sind.

 

Stand: Juni 2023