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    • [ AGB & Widerrufsrecht Anzeigen ]
    • Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen & Widerrufsrecht

      Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Corporate Membership“

      1. Geltungsbereich

      1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen

      FITSEVENELEVEN GmbH Düsseldorfer Straße 40 65760 Eschborn

      Tel.: +49 (0)69 153240690 E-Mail: support@fitseveneleven.de

      Geschäftsführer: Markus Fritz

      (nachfolgend „FITSEVENELEVEN“) und einem Verbraucher (§ 13 BGB), (nachfolgend „Kunde“ oder „Mitglied“), der Mitarbeiter bei einem Unternehmen ist, mit dem eine Rahmenvereinbarung zur Corporate Membership von Mitarbeitern dieses Unternehmens besteht.

      1.2 Es gelten ausschließlich die AGB von FITSEVENELEVEN. Individuelle – aus Beweisgründen in Schrift- oder Textform gefasste – Vereinbarungen mit dem Kunden gehen diesen AGB vor.

      2. Zustandekommen des Mitgliedsvertrages

      1. 2.1  FITSEVENELEVEN bietet Kunden die Möglichkeit, den Mitgliedsvertrag über die Webseite www.fitseveneleven.de, vor Ort in einem FITSEVEVELEVEN Club oder an einem von FITSEVENELEVEN sonst dafür vorgesehenen Ort zu schließen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Mitgliedschaft dadurch zu erhalten, dass ein Unternehmen einen Rahmenvertrag für seine Mitarbeiter mit FITSEVENELEVEN geschlossen hat.
      2. 2.2  Für den Vertragsschluss über die Webseite www.fitseveneleven.de übermittelt der Kunde seinen Antrag auf Abschluss eines Mitgliedsvertrages online. Dazu benennt der Kunde den Club, für

      den seine Mitgliedschaft gelten soll und wählt eine Mitgliedschaft (Classic oder Feel Free Mitgliedschaft). Er gibt seine Daten ein und erteilt ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat für den Fall des Zustandekommens des Mitgliedsvertrages.

      1. 2.3  Vor Absenden des Mitgliedsantrags kann der Kunde in der Antragsübersicht seine Daten und seine Auswahl ändern oder löschen. Über den Link „AGB“ kann der Kunde diese AGB einsehen und speichern. Durch Aktivierung der dazugehörigen Checkbox erklärt er, dass er bei Abgabe seines Antrags die Geltung der AGB akzeptiert und diese Vertragsinhalt werden sollen. Über den Button „Jetzt kostenpflichtig Mitgliedschaft beantragen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Mitgliedsvertrages ab.
      2. 2.4  Unmittelbar nach Absenden des Antrags erhält der Kunde eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail. Der Mitgliedsvertrag kommt mit Zugang dieser Bestätigung der Mitgliedschaft durch FITSEVENELEVEN per E-Mail zustande. Der Vertragstext einschließlich dieser AGB wird dem Mitglied nach Vertragsschluss übermittelt.
      3. 2.5  Bei Vertragsabschluss im Club füllt der Kunde zusammen mit einem FITSEVENELEVEN Mitarbeiter das Antragsformular auf dem iPad aus. Voraussetzung für den Vertragsschluss für die Corporate Membership ist die Zugehörigkeit des Kunden zu einem Unternehmen, mit dem eine Rahmenvereinbarung zur Corporate Membership von Mitarbeitern dieses Unternehmens besteht. Darüber hat der Kunde einen geeigneten Nachweis (z.B. schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers) zu erbringen. Auf Wunsch des Kunden wird der Vertrag ausgedruckt und dem Kunden mit Anlagen übergeben, andernfalls per E-Mail gesandt. Das Mitglied muss seine entsprechende Firmenzugehörigkeit bei Abschluss des Mitgliedsvertrags vorweisen, ansonsten kommt kein B2B-Abschluss zustande.
      4. 2.6  Die Rechte der Mitgliedschaft stehen nur dem Mitglied persönlich zu. Sie sind nicht auf Dritte übertragbar.

      3. Rücktrittsrecht von FITSEVENELEVEN

      FITSEVENELEVEN ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss mit dem Mitglied ohne Angabe von Gründen vom Mitgliedsvertrag zurückzutreten. Erklärt

       

      FITSEVENELEVEN den Rücktritt, werden sämtliche vom Kunden gezahlten Beträge zurückgebucht.

      4. Vertragsinhalt

      4.1 Das Mitglied ist berechtigt, die Clubs von FITSEVENELEVEN im vereinbarten Umfang während der Öffnungszeiten gemaÌˆĂŸ diesen AGB, der Hausordnung und nach folgender Maßgabe zu nutzen:

      (a) Mitglieder der Red Label Clubs sind berechtigt, die Trainingseinrichtungen und Kursangebote in allen bestehenden FITSEVENELEVEN Red Label Clubs zu nutzen.

      (b) Mitglieder der Black Label Clubs sind berechtigt, die Trainingseinrichtungen und Kursangebote in allen bestehenden FITSEVENELEVEN Red Label und Black Label Clubs zu nutzen.

      (c) Mitglieder der Pink Label Clubs sind berechtigt, die Trainingseinrichtungen und Kursangebote in allen bestehenden FITSEVENELEVEN Pink Label, Red Label und Black Label Clubs zu nutzen.

      (d) Mitglieder der White Label Clubs sind berechtigt, die Trainingseinrichtungen und Kursangebote in allen bestehenden FITSEVENELEVEN White Label, Pink Label, Black Label und Red Label Clubs zu nutzen.

      Die Einzelheiten und Standorte aller White Label, Pink Label, Black Label und Red Label Clubs sowie deren Trainingseinrichtungen und Kursangebote können im Internet unter www.fitseveneleven.de abgerufen oder in jedem Club erfragt werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, weitere Angebote gegen ein zusätzliches Entgelt zu nutzen. Welche Leistungen der jeweilige FITSEVENELEVEN Club anbietet und ob die Wahrnehmung im Mitgliedsbeitrag enthalten ist oder hierfür gesondert zu zahlen ist, darauf wird sowohl auf der Webseite als auch im jeweiligen Club hingewiesen. FITSEVENELEVEN behält sich das Recht vor, die Trainings- und sonstigen Angebote im Rahmen des für die Mitglieder Zumutbaren entsprechend der Nachfrage anzupassen.

       

      5. Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge

      1. 5.1  Die Aufnahmegebühr, der erste volle 28-tägige Mitgliedsbeitrag sowie der anteilige Mitgliedsbeitrag (in Höhe vom achtundzwanzigsten Teil des Mitgliedbeitrages je Tag) für den Zeitraum vom Nutzungsbeginn (Vertragsschluss) bis zum vereinbarten ersten Buchungstag („erster Buchungstag“) werden am ersten Buchungstag fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist danach jeweils alle 28 Tage nach dem ersten Buchungstag zu entrichten.
      2. 5.2  Sollte die Firma einen Rahmenvertrag mit FITSEVENELEVEN geschlossen haben, gelten die dort getroffen zusätzlichen Absprachen.

      6. Einzugsermächtigung und Fälligkeit

      1. 6.1  Das Mitglied erteilt FITSEVENELEVEN oder einem von FITSEVENELEVEN eingeschalteten Dienstleister, an den FITSEVENELEVEN die Forderungen abzutreten berechtigt ist, widerruflich ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat für alle vertraglich geschuldeten Beträge. Dazu zählen auch Entgelte für kostenpflichtige Zusatzleistungen. Hat das kooperierende Unternehmen aufgrund eines Rahmenvertrages die Verpflichtung übernommen, die Aufnahmegebühr, die Mitgliedsbeiträge, die Servicepauschale(n) und / oder Beträge für Zusatzleistungen ganz oder teilweise unmittelbar an FITSEVENELEVEN zu zahlen, werden die entsprechenden Beträge nicht vom Mitglied eingezogen.
      2. 6.2  Der Einzug vom angegebenen Konto erfolgt durch FITSEVENELEVEN im Rahmen eines regelmaÌˆĂŸigen 28-tägigen Buchungslaufes, beginnend mit dem ersten Buchungstag. Forderungen zieht FITSEVENELEVEN mit der SEPA-Basis-Lastschrift vom Schuldnerkonto zum o.g. Fälligkeitstag ein. Sollte der Fälligkeitstag auf ein Wochenende / einen Feiertag fallen, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das von ihm angegebene Konto zum Zeitpunkt des jeweiligen Einzugs eine ausreichende Deckung aufweist. Ist der Einzug von seinem Konto ganz oder teilweise nicht möglich, sind die dadurch entstehenden Kosten vom Mitglied zu tragen.

      6.3 Sollte die Firma einen Rahmenvertrag mit FITSEVENELEVEN geschlossen haben, gelten die dort getroffen zusätzlichen Absprachen.

      7. Laufzeit und Kündigung

      1. 7.1  Der vom Mitglied geschlossene Mitgliedsvertrag beginnt mit Annahme des Mitgliedschaftsantrages des Kunden durch FITSEVENELEVEN.
        1. (a)  Im Fall der Feel Free Mitgliedschaft endet die Laufzeit mit Ablauf von 4 Wochen ab dem ersten Buchungstag und verlängert sich danach jeweils automatisch um weitere 4 Wochen, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird.
        2. (b)  Im Fall der Classic Mitgliedschaft endet die Laufzeit mit Ablauf von 60 Wochen ab dem ersten Buchungstag und verlängert sich danach jeweils automatisch um weitere 4 Wochen, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird.
        3. (c)  Beide Parteien sind berechtigt, den Mitgliedsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit außerordentlich fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für FITSEVENELEVEN unter anderem dann vor, wenn sich ein Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der zwei 28-tägige Mitgliedsbeiträge erreicht, in Verzug befindet, oder wenn das Mitglied sich trotz Abmahnung weigert, den Anweisungen des Trainingspersonals Folge zu leisten.
      2. 7.2  Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

      8. Ruhen des Vertrages

      Eine Ruhezeit kann auf Antrag gewährt werden. Die Laufzeit der aktuellen Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum der beantragten Ruhezeit. Für die Einrichtung der Ruhezeit wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 9,90 erhoben, diese Gebühr wird zu Beginn der Ruhezeit fällig. Die Ruhezeit kann maximal zwei Wochen ab Eingangsdatum aller benötigten Unterlagen beantragt werden. Benötigt werden ein Nachweis mit Angabe des Ruhezeitzeitraumes und das ausgefüllte Ruhezeitformular. Das Formular für den Antrag auf Ruhezeit erhält das Mitglied auf Anfrage in seinem FITSEVENELEVEN Club.

      9. Verhalten im Club und Hausordnung

      1. 9.1  Das Mitglied ist verpflichtet, den Anweisungen des Trainingspersonals Folge zu leisten. Alle Trainingsgeräte sind pfleglich und schonend zu behandeln. Soweit FITSEVENELEVEN im Club einen kostenlosen Internetzugang bereitstellt (WLAN), verpflichtet sich das Mitglied, diesen nur im gesetzlich zulässigen Rahmen zu nutzen, insbesondere keine pornografischen Seiten abzurufen und keine Rechte Dritter zu verletzten.
      2. 9.2  Das Mitglied ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Das Mitglied erhält die Hausordnung bei Abschluss des Mitgliedsvertrages.

      10. Haftung

      1. 10.1  Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ­ gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet FITSEVENELEVEN nach den gesetzlichen Bestimmungen.
      2. 10.2  Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FITSEVENELEVEN nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung das Erreichen des mit dem Abschluss des Vertrages verfolgten Zweckes erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmaÌˆĂŸig vertrauen darf.
      3. 10.3  Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 9.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Des Weiteren gilt sie nicht bei arglistigem Verschweigen oder bei einer von FITSEVENELEVEN ausnahmsweise übernommenen Garantie oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
      4. 10.4  Soweit die Haftung von FITSEVENELEVEN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

       

      11. WIDERRUFSBELEHRUNG

      1. 11.1  WiderrufsrechtSie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dieFITSEVENELEVEN – Mitgliederverwaltung Düsseldorfer Straße 40
        65760 Eschbornmittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren, z.B. mittels Post versandtem Brief an unserPostfach 3038, 65746 Eschborn

        oder E-Mail an support@fitseveneleven.de.

        Sie können, müssen aber nicht, das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

      2. 11.2  Folgen des WiderrufsWenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen sämtliche Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

      11.3 Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Kunde den Mitgliedsvertrag vor Ort im Club oder in einem sonstigen Geschäftsraum von FITSEVENELEVEN schließt.

      12. Persönliche Daten

      1. 12.1  Da die Rechte der Mitgliedschaft nur dem Mitglied persönlich zustehen, wird für die Kontrolle ein Foto des Mitglieds benötigt. Dieses wird dem jeweiligen Mitgliedsprofil im elektronischen Verwaltungssystem zugeordnet. Es wird im Rahmen des Check-ins für das Personal kurzfristig aufgerufen. Das Foto wird für keine anderen Zwecke verwendet. Einzelheiten zur Datenverarbeitung können unseren Datenschutzhinweisen entnommen werden unter https://fitseveneleven.de/datenschutzhinweise. Eine weitere Kontrolle der Personalien ist weder bei Betreten des Clubs noch bei Teilnahme an einer Veranstaltung von FITSEVENELEVEN erforderlich.
      2. 12.2  Das Mitglied verpflichtet sich, jede Änderung seiner bei Antragsstellung angegebenen persönlichen Daten sowie seiner Bankverbindung unaufgefordert FITSEVENELEVEN mitzuteilen. Ebenso verpflichtet sich das Mitglied, FITSEVENELEVEN unaufgefordert mitzuteilen, wenn eine Zugehörigkeit zu einem Unternehmen, mit dem eine Rahmenvereinbarung besteht, nicht mehr besteht. In diesem Falle behält sich FITSEVENELEVEN vor, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen in einen regulären Mitgliedsvertrag umzuwandeln.

      13. Unvorhersehbare Leistungshindernisse

      In Fällen höherer Gewalt (z.B. Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, terroristische Anschläge), die FITSEVENELEVEN hindern, ihre vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise zu erbringen und bei sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, die FITSEVENELEVEN wegen einer möglichen Gefahr für die Mitglieder nach pflichtgemaÌˆĂŸem Ermessen veranlassen, das Training ganz oder teilweise einzustellen, ist das Mitglied weiterhin zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet, wenn FITSEVENELEVEN dem Mitglied als Ausgleich eine Gutschrift für den betroffenen Zeitraum durch eine entsprechende zukünftige beitragsfreie Mitgliedschaft vor Ablauf der Vertragslaufzeit gewährt, während dem die Nutzung des Clubs wieder möglich ist. Das gilt dann nicht, wenn der beitragsfreie Zeitraum nicht spätestens 18 Monate nach Eintritt der Unmöglichkeit beginnt, oder der Verweis auf eine zukünftige beitragsfreie Mitgliedschaft angesichts der persönlichen Lebensumstände für das Mitglied unzumutbar ist. Die Kündigungsrechte des Mitglieds bleiben unberührt.

      14. Sonstiges

      1. 14.1  FITSEVENELEVEN behält sich das Recht vor, diese AGB aufgrund zukünftiger wirtschaftlicher, rechtlicher oder technischer Entwicklungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für den Kunden rechtlich vorteilhafte oder neutrale Änderungen werden sofort wirksam. Alle anderen Änderungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate, bevor sie wirksam werden, bekannt gegeben. Betreffen die Änderungen den Vertragsgegenstand und/oder die Leistungen von FITSEVENELEVEN, können sie nur vorgenommen werden, wenn sie unter Berücksichtigung der Interessen von FITSEVENELEVEN für das Mitglied zumutbar sind. Die Zustimmung des Mitglieds zu den Änderungen gilt als erteilt, wenn es nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. FITSEVENELEVEN wird das Mitglied bei Bekanntgabe der Änderungen auf das Widerspruchsrecht und die Folgen seiner Nichtausübung hinweisen. Widerspricht das Mitglied, behält sich FITSEVENELEVEN vor, den Mitgliedsvertrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen außerordentlich zu kündigen.
      2. 14.2  Der Mitgliedsvertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen. Wenn und soweit dem Mitglied durch die Wahl des deutschen Rechts der Schutz entzogen wird, der ihm durch die entsprechenden Bestimmungen seines Aufenthaltsstaates gewährt würde, findet insoweit das Recht des Staates, in dem er sich gewöhnlich aufhält, Anwendung.
      3. 14.3  Die Vertragssprache ist Deutsch.
      4. 14.4  Die EU-Kommission betreibt eine Internetplattform zur (Online-)Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern („OS-Plattform“). Diese ist erreichbar unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. FITSEVENELEVEN ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

       

      14.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

       


      HAUSORDNUNG

      Um ein angenehmes und erfolgreiches Trainingserlebnis zu ermöglichen, bitten wir Sie, die Hausordnung zu beachten. Mit Betreten des Studios werden die Regelungen der Hausordnung anerkannt. Sie sind fĂŒr alle Mitglieder und Besucher verbindlich.

      1. Allgemeine Hinweise

      • Es gelten zu jeder Zeit die FITSEVENELEVEN AGB.
      • Den Weisungen des Personals ist stets Folge zu leisten.

       

      2. Training und Trainingsbereich

      • Um Verletzungen zu vermeiden, ist vor Aufnahme des Trainings eine Einweisung durch unser Fachpersonal zu absolvieren.
      • Vor Betreten der Trainingsbereiche sind die Straßenschuhe gegen Trainingsschuhe zu tauschen. Die Trainingsbereiche mĂŒssen sauber sein. Aus SicherheitsgrĂŒnden darf nur mit festen, geschlossenen Trainingsschuhen trainiert werden.
      • Werden GetrĂ€nke mit auf die TrainingsflĂ€che genommen, mĂŒssen diese in Trinkflaschen aus unzerbrechlichem Material sein.
      • WĂ€hrend der Nutzung eines TrainingsgerĂ€tes ist ein sauberes Handtuch unterzulegen. Die GerĂ€te sind nach Gebrauch mit den hierfĂŒr bereitgestellten Desinfektionsmitteln zu reinigen.
      • Trainingsmaterialien wie Gewichte, Hanteln und Trainingsmatten sind nach dem Gebrauch an den fĂŒr sie vorgesehenen Platz zurĂŒckzulegen.
      • Um allen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, sind Mobiltelefone lautlos zu stellen. Auf TelefongesprĂ€che ist zu verzichten. Nur in begrĂŒndeten FĂ€llen kann eine Ausnahme hiervon erteilt werden.
      • Personen unter 14 Jahren ist der Aufenthalt auf der TrainingsflĂ€che aus SicherheitsgrĂŒnden untersagt.

       

      3. Kurse und KursrÀume

      • Die angebotenen Kurse sind pĂŒnktlich aufzusuchen, um den Kursverlauf nicht zu stören und eigene Gesundheitsrisiken (z. B. durch ein Verpassen der AufwĂ€rmphase) zu vermeiden.
      • Die KursrĂ€ume dĂŒrfen aus SicherheitsgrĂŒnden nur wĂ€hrend der Kurszeiten betreten werden.
      • Alle wĂ€hrend eines Kurses genutzten Trainingsmaterialien sind nach Beendigung des Kurses zurĂŒck an den fĂŒr sie vorgesehenen Platz zu legen.

       

      4. Nutzung der Spinde

      • Die Spinde sind nach jeder Benutzung sauber und unverschlossen zu hinterlassen. Sie dĂŒrfen nicht lĂ€nger als fĂŒr den Aufenthalt im FITSEVENELEVEN erforderlich besetzt werden. Etwas Anderes gilt nur fĂŒr etwaig vorhandene „Storage Boxes“. Deren Nutzung kann individuell vereinbart werden.

       

      5. Wellnessbereich, Sauna

      • Der Saunabereich ist grundsĂ€tzlich ein textilfreier Bereich. Etwas Anderes gilt fĂŒr die Zeiten der Textilsauna.
      • Vor Betreten des Schwitzraumes ist der Körper mit Seife/Duschgel zu reinigen.
      • Bei der Nutzung der Sitz- und Liegegelegenheiten im Saunabereich ist stets eine ausreichend große Unterlage (Handtuch) zu verwenden. Auch der Fußkontakt mit den Sitz- und Liegegelegenheiten ist zu vermeiden.
      • AufgĂŒsse werden grundsĂ€tzlich ausschließlich von dem Saunapersonal gemacht.
      • Sowohl im Schwitzraum als auch im Ruheraum dĂŒrfen GesprĂ€che nur in geminderter LautstĂ€rke gefĂŒhrt werden. Eine Störung oder BelĂ€stigung anderer GĂ€ste ist zu vermeiden.
      • Personen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt im Saunabereich nur in Begleitung eines zur Aufsicht berechtigten Erwachsenen gestattet.

       

      6. Parken

      • Sofern Mitgliedern von FITSEVENELEVEN kostenfreie ParkplĂ€tze zur VerfĂŒgung gestellt werden, sind diese nur fĂŒr die Zeit des Trainings oder Beratungsaufenthalts zu nutzen. Stehen ParkplĂ€tze nur fĂŒr einen bestimmten Zeitraum kostenlos zur VerfĂŒgung, sind die nach diesem Zeitraum anfallenden Kosten vom Mitglied zu entrichten. Die MitgliedsparkplĂ€tze dĂŒrfen nicht von Besuchern genutzt werden.

      Muster-Widerrufsformular

      Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann fĂŒllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es mittels Post versandtem Brief an

      FITSEVENELEVEN – Mitgliederverwaltung
      Postfach 3038, 65746 Eschborn

      oder per E-Mail: support@fitseveneleven.de

      – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag ĂŒber den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

      – Bestellt am (*)/erhalten am (*)

      – Name des/der Verbraucher(s)

      – Anschrift des/der Verbraucher(s)

      – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

      – Datum

      (*) Unzutreffendes streichen.

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